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   OVG Berlin-Brandenburg, 30.10.2009 - 10 S 26.09   

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OVG Berlin-Brandenburg, 30.10.2009 - 10 S 26.09 (https://dejure.org/2009,26410)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30.10.2009 - 10 S 26.09 (https://dejure.org/2009,26410)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30. Oktober 2009 - 10 S 26.09 (https://dejure.org/2009,26410)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BauR 2010, 441
 
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Wird zitiert von ... (30)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.03.2013 - 10 B 4.12

    Nachbarklage vor dem Oberverwaltungsgericht gegen ein Bauvorhaben in der Nähe des

    Die Festsetzungen und bauplanungsrechtlichen Regelungen über § 34 Abs. 1 BauGB zur offenen oder geschlossenen Bauweise betreffen, wie der Wortlaut des § 22 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 BauNVO zeigt, allein die Anordnung des Gebäudes auf dem Baugrundstück im Verhältnis zur seitlichen Grenze des Nachbargrundstücks (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Februar 2000 - BVerwG 4 C 12.98 -, BVerwGE 110, 355, juris Rn. 17; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 30. Oktober 2009 - OVG 10 S 26.09 -, BauR 2010, 441, juris Rn. 11 m.w.N.).

    Nach der Rechtsprechung des Senats zur landesrechtlichen Regelung des § 6 Abs. 1 Satz 3 BauO Bln (Beschluss vom 30. Oktober 2009 - OVG 10 S 26.09 -, BauR 2010, 441, juris Rn. 12; Beschluss vom 26. November 2010 - OVG 10 S 31.10 -, LKV 2010, 567, juris Rn. 10 u. 14; Beschluss vom 4. August 2011 - OVG 10 S 7.11 -, juris Rn. 8; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 16. Juni 2009 - BVerwG 4 B 50.08 -, BauR 2009, 1564, juris Rn. 4 zur Bautiefe; VGH München, Urteil vom 21. Juli 1997 - 14 B 96.3086 -, NVwZ-RR 1998, 712, 713) können anhand der tatsächlich vorhandenen Bebauung aus der jeweils überbauten Grundstücksfläche und der räumlichen Lage der baulichen Anlagen Merkmale abgelesen werden, aus denen eine faktische (hintere) Baugrenze feststellbar ist, die die Gebäude und Gebäudeteile nicht überschreiten dürfen (vgl. § 23 Abs. 3 Satz 1 BauNVO).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.07.2018 - 10 S 68.17

    Gebäudegleiche Wirkungen von Aufschüttungen und Abgrabungen; Verletzung des

    Das Rücksichtnahmegebot gewährleistet weder eine bestimmte Dauer oder "Qualität" der natürlichen Belichtung noch die unveränderte Beibehaltung einer insoweit zuvor gegebenen Situation (Beschluss des Senats vom 30. Oktober 2009 - OVG 10 S 26.09 -, juris Rn. 19 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.09.2010 - 10 S 21.10

    Nachbarklage; zweigeschossiges Einfamilienhaus neben fünfgeschossigem Wohnhaus;

    Es muss sich um eine derjenigen Ausnahmesituationen handeln, in denen die Verletzung der nicht primär nachbarschützenden Vorschriften im konkreten Fall den Grad der Unzumutbarkeit, also einer billigerweise nicht mehr hinnehmbaren Verschlechterung der Situation des betroffenen Grundstücksnachbarn, erreicht (vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 30. Oktober 2009, BauR 2010, 441, m.w.N.).

    Über die Indizwirkung der Einhaltung der Abstandsflächen hinaus (siehe hierzu OVG Bln-Bbg, Beschluss 30. Oktober 2009, a.a.O.) kann eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots durch die Stellung des Baukörpers und der dadurch bewirkten erhöhten Einsichtsmöglichkeiten nur in absoluten Ausnahmefällen zum Tragen kommen.

  • VG Potsdam, 07.12.2021 - 4 L 861/21
    Vielmehr beschränken sich die durch das nachbarschützende Rücksichtnahmegebot vermittelten Gewährleistungen auf Extremfälle, in denen dem Nachbargrundstück gleichsam die "Luft zum Atmen" genommen wird oder der Nachbar aus großer Höhe und nahezu jedem Blickwinkel den Einsichtnahmemöglichkeiten Dritter ausgesetzt ist oder wenn dem Nachbarn nicht wenigstens ein Mindestmaß an privater Wohnsphäre verbleibt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Dezember 2020 - OVG 10 S 65/20 -, juris Rn. 16; Beschluss vom 24. Juni 2014 - OVG 10 S 29.13 -, juris Rn. 26 ff.; Beschluss vom 30. Oktober 2009 - OVG 10 S 26.09 -, juris Rn. 17 ff.).

    Das Rücksichtnahmegebot gewährleistet weder eine bestimmte Dauer oder "Qualität" der natürlichen Belichtung noch die unveränderte Beibehaltung einer insoweit zuvor gegebenen Situation (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. Oktober 2009 - OVG 10 S 26.09 -, juris Rn. 19).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.02.2012 - 10 S 39.11

    Nachbarklage; Nachbarwiderspruch; aufschiebende Wirkung; Beschwerde;

    Wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat, ist allein der Umstand, dass die bauordnungsrechtlichen Abstandsflächen von einem Vorhaben eingehalten werden, in der Regel ein zuverlässiger Indikator dafür, dass keine Nachbarrechte verletzende Beeinträchtigung der durch das Abstandsflächenrecht geschützten Belange der Belichtung, Besonnung und Belüftung sowie der Begrenzung der Einsichtnahmemöglichkeiten vorliegt (vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 29. September 2010 - OVG 10 S 21.10 -, BRS 76 Nr. 182, juris Rn. 10; Beschluss vom 30. Oktober 2009 - OVG 10 S 26.09 -, BRS 74 Nr. 143, juris Rn. 16).
  • VG Schleswig, 08.05.2014 - 8 A 197/12

    Nachbarklage gegen Anlagen auf Grundstücksgrenze

    Mehr als die Einhaltung der bauordnungsrechtlich vorgesehenen Abstandsflächen kann ein Nachbar im Regelfall nicht verlangen (OVG Schleswig, Beschl. v. 11.11.2010 - 1 MB 16/10 - OVG Berlin Brandenburg, Beschl. v. 30.10.2009 - 10 S 26/09 - juris; OVG B-Stadt, Beschl. v. 26.09.2007 - 2 BS 188/07 - NordÖR 2008, 73; Beschl. der Kammer vom 12.03.2014 - 8 B 4/14 -, bestätigt durch OVG Beschl. 27.06.2014 - 1 MB 7/14 - n.v.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.09.2021 - 2 M 70/21

    Bauaufsichtliches Einschreiten gegen die Erweiterung und den Umbau eines

    Sie ist auch dann anwendbar, wenn nicht die Frage eines seitlichen, sondern eines rückwärtigen Grenzanbaus im Streit steht (vgl. OVG BlnBbg, Beschluss vom 30. Oktober 2009 - OVG 10 S 26.09 - juris Rn. 12; OVG NRW, Urteil vom 18. Oktober 2007 - 7 A 2135/06 - juris Rn. 43, BayVGH, Urteil vom 2. August 2007 - 2 BV 06.497 - juris Rn. 11, jeweils hinsichtlich der § 6 Abs. 1 Satz 3 BauO LSA entsprechenden landesrechtlichen Regelungen).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.11.2009 - 10 S 30.09

    Beschwerde; Nachbarstreit; Anfechtung einer Baugenehmigung; Abstandsflächen;

    Insoweit indiziert eine festgestellte Einhaltung der Abstandsflächen nach der Rechtsprechung des Senats auch nach der gesetzlichen Reduzierung der Abstandsflächen auf 0, 4 H und dem damit veränderten Anforderungsniveau, dass hinsichtlich dieser nachbarlichen Belange in der Regel kein Verstoß gegen das bauplanungsrechtliche Rücksichtnahmegebot vorliegt (vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 30. Oktober 2009 - OVG 10 S 26.09 -).
  • VG Potsdam, 11.07.2022 - 4 K 573/19
    Vielmehr beschränken sich die durch das nachbarschützende Rücksichtnahmegebot vermittelten Gewährleistungen auf Extremfälle, in denen dem Nachbargrundstück gleichsam die "Luft zum Atmen" genommen wird oder der Nachbar aus großer Höhe und nahezu jedem Blickwinkel den Einsichtnahmemöglichkeiten Dritter ausgesetzt ist oder wenn dem Nachbarn nicht wenigstens ein Mindestmaß an privater Wohnsphäre verbleibt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Dezember 2020 - OVG 10 S 65.20 -, juris Rn. 16; Beschluss vom 24. Juni 2014 - OVG 10 S 29.13 -, juris Rn. 26 ff.; Beschluss vom 30. Oktober 2009 - OVG 10 S 26.09 -, juris Rn. 17 ff.).

    Das Rücksichtnahmegebot gewährleistet weder eine bestimmte Dauer oder "Qualität" der natürlichen Belichtung noch die unveränderte Beibehaltung einer insoweit zuvor gegebenen Situation (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. Oktober 2009 - OVG 10 S 26.09 -, juris Rn. 19).

  • VG Berlin, 29.11.2017 - 13 L 588.17

    Klage eines Nachbarn gegen einen Schulerweiterungsbau

    In Bezug auf Belichtung, Besonnung und Belüftung des Grundstücks ist die Einhaltung der Abstandsflächen auch nach der gesetzlichen Reduzierung der Abstandsflächen auf 0, 4 H und dem damit veränderten Anforderungsniveau i.d.R. ein zuverlässiger Indikator, dass hinsichtlich dieser nachbarlichen Belange kein Verstoß gegen das bauplanungsrechtliche Rücksichtnahmegebot vorliegt (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. September 2010 - OVG 10 S 21.10 -, Beschluss vom 30. November 2009 - OVG 10 S 30.09 -, Beschluss vom 30. Oktober 2009 - OVG 10 S 26.09 -, Beschluss vom 24. Juni 2014 - OVG 10 S 29.13 - im selben Sinne VGH München, Beschluss vom 29. Januar 2016 - 15 ZB 13.1759 - Beschluss vom 28. Juli 2016 - 1 N 13.2678 - OVG Münster, Urteil vom 30. Mai 2017 - 2 A 130/16 -).

    Nur in Extremfällen ist insoweit ausnahmsweise trotz Einhaltung der Abstandsflächen eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots gegeben; es genügt dagegen nicht, dass ein Vorhaben die Situation für den Nachbarn lediglich nachteilig verändert (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. Oktober 2009 - OVG 10 S 26.09 -).

  • VG Magdeburg, 14.05.2021 - 4 B 67/21

    Einstweiliger Rechtsschutz auf Einstellung der Bauarbeiten gegen öffentlichen

  • OVG Schleswig-Holstein, 11.11.2010 - 1 MB 16/10

    Rücksichtnahmegebot bei Anbau

  • VG Cottbus, 20.07.2020 - 3 L 172/20
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.11.2010 - 10 S 31.10

    Nachbarwiderspruch; unbeplanter Innenbereich; Eigenart der näheren Umgebung;

  • VG Cottbus, 28.03.2019 - 3 K 2993/17

    Bauordnungsrechtliche Zulässigkeit der Bebauung einer Grundstücks mit einem

  • VG Berlin, 18.08.2020 - 13 K 258.18
  • VG Berlin, 09.03.2017 - 13 L 102.17

    Flüchtlingsunterkunft in Lankwitz darf gebaut werden

  • VG Cottbus, 16.02.2016 - 3 L 193/15

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht

  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.08.2011 - 10 S 7.11

    Nachbarwiderspruch; Baugenehmigung; Anordnung der sofortigen Vollziehung;

  • VG Berlin, 17.11.2020 - 19 L 286.20

    Rechtschutz gegen Bau einer Flüchtlingsunterkunft

  • VG Cottbus, 19.04.2017 - 3 K 1289/14

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht

  • VG Berlin, 07.12.2017 - 13 L 605.17

    Baurecht: Einstweiliger Antrag eines Nachbarn gegen die Baugenehmigung wegen

  • VG Berlin, 15.03.2012 - 13 L 218.11

    Drittschutz aus denkmalrechtlichem Umgebungsschutz

  • VG Cottbus, 26.04.2023 - 3 K 823/19
  • VG Berlin, 18.09.2020 - 13 L 149.20

    Nachbarstreit um Errichtung eines Veranstaltungs-, Schulungs- und

  • VG München, 07.10.2010 - M 11 K 09.4004

    Nachbarklage; Abstandsflächen; Rücksichtnahmegebot; abstandsflächenwidriger

  • OVG Schleswig-Holstein, 17.06.2010 - 1 MB 11/10

    Funktion von Baugrenzen und Baulinien in beplanten und unbeplanten Gebieten;

  • VG Berlin, 22.03.2022 - 13 L 413.21
  • VG Cottbus, 29.01.2019 - 3 L 688/18

    Qualifizierte, gleichsam "erdrückende" Wirkung eines Bauvorhabens im Verhältnis

  • VG Cottbus, 05.11.2020 - 3 L 480/20
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